Admin-C - hier finden Sie eine detaillierte Begriffserklärung
Bei dem zuständigen NIC-Dienst steht ein Admin-C als Bevollmächtigter / Inhaber einer Domain
Hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung von: Admin C
Admin-C
Wird beim jeweiligen NIC-Dienst angegeben. Er ist z.B. in Deutschland verantwortlich für die Inhalte der Webseite, bei der er als Admin-C angegeben wurde. Selbst, wenn die Firme, die die jeweilige Webseite betreibt im Ausland sitzt, so kann der in Deutschland sitzende Admin-C von den Behörden zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein dementsprechender Grund vorliegt [Spamming, Betrug etc.]Hinweis: .de-Topleveldomains werden nur vergeben, wenn der Admin-C in der Bundesrepublik Deutschland seinen Sitz hat und somit für das Angebot, welches auf der Webseite präsentiert wird haften kann. Der Admin-C muss aber nicht die Betreiberfirma bzw. der Betreiber der Inhalte sein, sondern es kann auch z.B. eine Privatperson oder ein Rechtsanwalt als Admin-C eingesetzt werden.
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