Gästebuch
Private Internetpräsenzen , wie auch gewerbliche Internetpräsenzen werden oftmals mit einem Gästebuch versehen.
Die Gäste haben dadurch die Möglichkeit, Ihre Meinung über die Präsenz, die darauf angeboten Produkte oder über den Autor abzugeben.
Gästebücher sind - wenn man den Usern einen entsprechenden Service bietet - oftmals auch gute Referenzgeber für potentielle Käufer.
Haftung
für Gästebuch-Einträge
Nach einem aktuellen Urteil eines Gerichtshofes der BRD hat der Besitzer der Homepage - also der
eingetragene Admin-C - aber für das Gästebuch Rechnung zu tragen. Er haftet
(so das Urteil) dafür, dass in "seinem" Gästebuch keine illegalen oder anstößige Einträge vorkommen.
Dies muss er - so
die
allgemeine Auffassung des Gerichtes - dadurch gewährleisten, dass er mindestens 1x pro Woche alle Einträge kontrolliert und diese ggf. löscht bzw. editiert.
Hinweis für Webworker: bei High-Traffic-Sites sollte man möglichst keine Gästebücher verwenden, da der Arbeitsaufwand die Effizienz um ein Vielfaches übertrifft.
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